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Wohnungsübergabe: Checkliste für eine besenreine Übergabe

30. Januar 2026 5 Min. Lesezeit

Die letzte Hürde vor der Kaution: die Wohnungsübergabe. Was „besenrein“ wirklich bedeutet, was Vermieter verlangen dürfen und wie Sie Abzüge vermeiden – kompakt zusammengefasst.

Was heißt „besenrein“?

Besenrein bedeutet: grob gereinigt. Böden gefegt oder gesaugt, grober Schmutz entfernt, keine Abfälle oder Gegenstände in der Wohnung, Spinnweben weg. Nicht geschuldet sind blitzblanke Fenster oder ein geschrubbtes Bad – es sei denn, der Mietvertrag regelt wirksam mehr.

Die Checkliste

Alle Räume vollständig leer, auch Keller, Dachboden und Garage. Böden gefegt/gesaugt. Küche: Geräte (sofern Mieterware) entfernt, Flächen grob gereinigt. Bad: frei von persönlichen Gegenständen, grob gereinigt. Dübel: je nach Vereinbarung entfernen und Löcher verschließen. Schlüssel: alle Exemplare inklusive Nachschlüssel bereitlegen. Zählerstände: Strom, Gas, Wasser ablesen und fotografieren. Übergabeprotokoll: gemeinsam ausfüllen, Mängel konkret benennen, beide unterschreiben, Kopie mitnehmen.

Die häufigsten Streitpunkte

Schönheitsreparaturen (kommt auf die Wirksamkeit der Mietvertragsklausel an), Dübellöcher in Fliesen, vergilbte Wände durch Rauchen, beschädigte Böden. Tipp: Fotografieren Sie jeden Raum nach der Räumung – mit Zeitstempel.

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