Winterdienst-Pflichten in Frankfurt: Das müssen Eigentümer wissen
Ein vereister Gehweg, ein Sturz, eine Schadensersatzklage: Für Eigentümer kann ein einziger Wintermorgen teuer werden. Die gute Nachricht: Die Pflichten sind klar geregelt – und sie lassen sich übertragen.
Wer muss räumen?
In Frankfurt überträgt die Stadt die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger – also auf die Grundstückseigentümer. Vermieter können die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen, bleiben aber in der Kontrollpflicht. Bei Eigentümergemeinschaften ist die WEG insgesamt verantwortlich.
Wann muss geräumt sein?
Werktags müssen Gehwege in der Regel ab 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen später (üblich: 8 oder 9 Uhr) – und zwar fortlaufend bis in den Abend. „Es hat erst um 6:30 geschneit“ schützt nicht: Bei angekündigtem Schneefall wird erwartet, dass rechtzeitig reagiert wird.
Was passiert bei einem Unfall?
Stürzt jemand auf nicht geräumtem Weg, drohen Schadensersatz und Schmerzensgeld – Verletzungen auf Glatteis sind schnell sechsstellige Risiken. Die Beweislast dreht sich in der Praxis oft zulasten des Eigentümers, wenn er keine Dokumentation der Räumeinsätze vorlegen kann.
Die Lösung: Übertragung auf einen Fachbetrieb
Die Verkehrssicherungspflicht kann vertraglich auf einen Winterdienst übertragen werden. Entscheidend sind drei Punkte: ein schriftlicher Vertrag mit klarem Leistungsumfang, ein zuverlässiger Dienstleister – und eine lückenlose Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit und Foto. Genau so arbeiten wir bei Rasko Service: Wetter-Monitoring, Einsatz vor 7 Uhr, Protokoll für jeden Einsatz, Festpreis für die ganze Saison.
Übrigens: umlagefähig
Winterdienstkosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten (§2 Nr. 8 BetrKV). Der Schutz vor Haftungsrisiken kostet den Eigentümer am Ende also wenig – die Mieter profitieren von sicheren Wegen.
Fazit
Warten Sie nicht auf den ersten Frost. Sichern Sie sich den Saisonvertrag rechtzeitig – Frühbucher erhalten bei uns die besten Konditionen und gesicherte Kapazität.
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Winterdienst in Frankfurt
Räumen, Streuen, Dokumentieren – wir übernehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht die ganze Saison.
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