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Praxisreinigung: Was ein Hygieneplan von der Reinigungsfirma verlangt

27. August 2026 5 Min. Lesezeit

Wartezimmer, Behandlungsraum, Sanitärbereich: In einer Arzt- oder Tierarztpraxis hat jede Fläche eigene Anforderungen. Eine Reinigungsfirma, die „einfach alles wischt“, ist hier fehl am Platz. Was ein Hygieneplan tatsächlich verlangt – und woran Sie erkennen, ob eine Firma das leisten kann.

Der Hygieneplan gibt den Takt vor

Jede Praxis ist verpflichtet, einen Hygieneplan zu führen. Er legt fest, welche Flächen wie oft und womit gereinigt oder desinfiziert werden. Die Reinigungsfirma arbeitet nach diesem Plan – nicht nach eigenem Ermessen. Wer bei der ersten Besichtigung nicht nach dem Hygieneplan fragt, hat noch nie eine Praxis gereinigt.

Reinigen ist nicht desinfizieren

In Behandlungsräumen reicht Reinigen nicht: Kontaktflächen wie Liegen, Ablagen, Türgriffe und Armaturen werden wischdesinfiziert – mit einem Mittel aus der VAH-Liste, in der vorgeschriebenen Konzentration und Einwirkzeit. Im Wartezimmer und in der Verwaltung genügt dagegen die normale Unterhaltsreinigung. Ein Profi kennt den Unterschied und mischt die Bereiche nicht.

Getrenntes Material je Bereich

Das Wischtuch aus dem Sanitärbereich hat im Behandlungsraum nichts zu suchen. Deshalb arbeiten wir mit einem Farbsystem: eigene Tücher, Mopps und Eimer für Behandlung, Sanitär und Verwaltung. Das ist keine Kür, sondern die Grundregel gegen Keimverschleppung.

Feste Reinigungskräfte, dokumentierte Einsätze

Ein Hygieneplan lässt sich nur einhalten, wenn die Reinigungskraft ihn kennt. Wechselndes Personal bedeutet ständige Neueinweisung – und Fehler. Wir setzen in Praxen feste Teams ein und dokumentieren jeden Einsatz, damit die Praxis bei einer Begehung nachweisen kann, was wann erledigt wurde.

Diskretion und Datenschutz

Reinigungskräfte sehen Patientenakten, Bildschirme, Namen. Deshalb sind alle unsere Mitarbeitenden schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, und auf Wunsch schließen wir mit der Praxis eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Drei Fragen vor der Beauftragung

Fragen Sie jede Reinigungsfirma: Arbeiten Sie nach unserem Hygieneplan? Trennen Sie das Material je Bereich? Kommen immer dieselben Leute? Wer bei einer dieser Fragen zögert, ist für eine Praxis nicht die richtige Wahl.

Fazit

Praxisreinigung ist Hygienearbeit mit klaren Regeln. Wer sie kennt, liefert Ihnen Ruhe – Sie müssen nicht kontrollieren, ob die Liege desinfiziert wurde. Wir betreuen im Rhein-Main-Gebiet mehrere Arzt- und Tierarztpraxen laufend und zeigen Ihnen gerne, wie das bei Ihnen aussehen könnte.

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Behandlungsräume desinfiziert, Wartezimmer gepflegt, Sanitär tadellos — jeden Morgen, bevor der erste Patient kommt. Getrenntes Material je Bereich, dokumentierte Einsätze, Verschwiegenheit.

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