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20 % zurück vom Finanzamt: Hausmeister und Reinigung nach § 35a EStG absetzen

01. September 2026 5 Min. Lesezeit

Viele Privathaushalte zahlen für Reinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienste – und lassen jedes Jahr Geld beim Finanzamt liegen. Dabei ist § 35a EStG eine der einfachsten Steuerermäßigungen überhaupt.

Was gefördert wird

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die üblicherweise Haushaltsmitglieder erledigen könnten: Treppenhaus- und Wohnungsreinigung, Fensterputzen, Gartenpflege, Laubentsorgung, Hausmeisterdienste, Winterdienst auf dem eigenen Grundstück. Handwerkerleistungen – etwa Kleinreparaturen, Malerarbeiten, Wartung – fallen unter einen zweiten Topf.

Wie viel Sie zurückbekommen

Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Für Handwerkerleistungen sind es ebenfalls 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Beide Beträge gelten nebeneinander. Wichtig: Gefördert werden nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – nicht das Material.

Drei Voraussetzungen

Erstens: Sie brauchen eine Rechnung, auf der der Arbeitsanteil getrennt vom Material ausgewiesen ist. Zweitens: Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden – Barzahlung wird nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung. Drittens: Die Leistung muss in Ihrem Haushalt erbracht werden, also auf Ihrem Grundstück oder in Ihrer Wohnung.

Auch Mieter und Wohnungseigentümer

Mieter können die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungen ebenfalls geltend machen – etwa den Anteil an Treppenhausreinigung oder Gartenpflege. Die Hausverwaltung muss diese Beträge in der Abrechnung ausweisen. Fragen Sie nach, wenn das fehlt.

So sieht eine richtige Rechnung aus

Unsere Rechnungen an Privathaushalte weisen den Arbeitsanteil nach § 35a EStG separat aus. Sie legen die Rechnung und den Überweisungsbeleg der Steuererklärung bei – mehr ist nicht nötig. Bei 1.200 Euro Reinigungskosten im Jahr sind das 240 Euro, die Sie direkt von der Steuerschuld abziehen.

Fazit

Ein Hausmeister oder eine Reinigungsfirma für das eigene Zuhause kostet netto 20 % weniger, als auf der Rechnung steht – wenn Rechnung und Zahlung stimmen. Wir achten bei jeder Privatrechnung darauf, dass Sie die Ermäßigung problemlos bekommen.

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